Neue Branchen-Mindestlöhne Maler ab Mai 2021


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 30.04.2021 / 15:35


Der Mindestlohn 1 für „ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten steigt von 11,10 € auf 11,40 €. Für Gesellen (bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich der Mindestlohn 2 von 13,50 € auf 13,80 €.


  • Getty Images/iStockphoto
  • Bild: iStock/Stadtratte
Die Rechtsverordnung der Branchen-Mindestlöhne Maler wurde vom Bundesminister für Arbeit und Soziales unterzeichnet und am 30. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 30.04.2021 V3).  Die Branchen-Mindestlöhne Maler 2021-22 sind damit als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 01. Mai 2021 bis 31. Mai 2022. Sie gelten bundeseinheitlich für alle Arbeitgeber der Malerbranche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung des Arbeitsverhältnisses vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih-/ Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Branchen-Mindestlöhne Maler gelten nicht für Fahrzeuglackierbetriebe (hier gilt als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn). Zeitlich parallel mit den neuen Branchen-Mindestlöhnen Maler ab Mai 2021 findet auch die Anpassung der Tariflöhneoberhalb der Mindestlöhne nach dem <link https: www.farbe.de aktuell nachricht artikel tarifabschluss-lohnerhoehungen-ab-mai-und-corona-praemie-1 external-link-new-window>Tarifabschluss vom 27. Januar 2021 statt.   Bitte beachten Sie unsere Merkblätter, z.B. zur Einstufung Mindestlohn 1/2: Der höhere Mindestlohn 2 gilt - wie bisher - nicht nur für Gesellen mit Gesellenbrief, sondern auch für Arbeitnehmer ohne Gesellenbrief, die die einschlägigen Facharbeiten ausführen (und keine einfachen Hilfsarbeiten) - für Facharbeiten Maler existiert eine Liste mit Tätigkeitsbeispielen (vgl. Anhang 1 Rechtsverordnung). Weitere Informationen zu den Branchen-Mindestlöhnen Maler finden Sie im öffentlichen Bereich von farbe.de hier:
  • <link https: www.farbe.de wir-ueber-uns wissenswertes mindestloehne external-link-new-window>Tabelle Beträge Mindestlöhne, Rechtsverordnung und Kurzmerkblatt
Für Mitgliedsbetriebe stehen zusätzliche Informationen im Mitglieder-Portal / Service bereit:
  • <link https: www.farbe.de mitgliederportal service arbeitsrechttarif tarifinformationen mindestloehne external-link-new-window>Übersichtsgrafik, Broschüre Branchen-Mindestlöhne Maler 2021-22 mit Erläuterungen & Kommentierungen, Praxishilfen zur Rechtsverordnung zu den Branchen-Mindestlöhnen
  • <link https: www.farbe.de mitgliederportal service arbeitsrechttarif tarifinformationen tarifvertraege-uebersichten external-link-new-window>Tarifverträge / Übersichten zu den Tariflöhnen oberhalb Mindestlöhne

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK